Für Käufer
Entscheiden Sie, bei welchem Schritt wir einsteigen:
0. Welche Yacht?
In Abhängigkeit von Ihren Bedürfnissen, Fahrtgebiet, Crew, Erfahrung bieten sich eine Vielzahl von Yachten an, die der Markt neu und gebraucht bietet.
Viele sehr schöne Yachten und Boote gerade aus dem skandinavischen Bereich sind bei uns nahezu unbekannt und einen näheren Blick wert.
Soll die Yacht finanziert werden?
1. Ist die Yacht in Ordnung? – Zustand der Yacht
Vor allem bei gebrauchten Yachten ist ein genauer und erfahrener Blick hilfreich, wenn nicht unabdingbar. Ich biete Ihnen eine qualifizierte Inaugenscheinnahme Ihrer Wunschyacht. Damit haben Sie eine fundierte Basis für die Verhandlung und wissen, was nach Erwerb auf Sie zukommt.
Ich liefere Ihnen meinen standardisierten Yachtcheck, der die Yachten miteinander vergleichbar macht.
2. Was muß ich bedenken? – Rechtliche Prüfung
Sind alle Voraussetzungen für einen rechtlich einwandfreien Eigentumsübergang vorhanden? Mehrwertsteuer, Schiffregister, Flaggenzertifikat, UKW und Rückhalteeinrichtung für Fäkalien sind wichtige Stichpunkte.
3. Was geht noch im Preis? – Verhandlung
Mit den Ergebnissen des Yachtchecks begleite ich Sie bei der Vertragsverhandlung oder führe diese in Ihrem Auftrag. Bei der Vertragsgestaltung sind die Gewährleistung nach europäischem Recht, aber auch nationale Gewohnheiten zu berücksichtigen, wenn die Yacht im Ausland erworben werden soll. welche Regelungen sind sinnvoll und praktikabel, worauf sollte nicht verzichtet werden.
4. Was muß noch geregelt werden? – Vorbereitung der Übernahme
Schon vor der Übernahme der Yacht sind die Versicherung, nach Wunsch weitere Ausrüstung, Überführung der Yacht zu klären.
Auch sind Sommerliegeplatz und Winterlager zu bestellen.
5. Bekomme ich, was ich gekauft habe? – Übergabe
Die Übergabe ist für Käufer und Verkäufer mindestens so wichtig wie der Kaufvertrag selbst, da nun in der Praxis das Vereinbarte umgesetzt wird.
Ein schriftliches Protokoll ist sehr anzuraten. Es wird nochmals alles geprüft, was im Kaufvertrag vereinbart worden ist.
6. Was ist nötig, damit die Yacht von mir betrieben werden kann und mein Eigentum ? – Abwicklung
Wie vertraglich vereinbart werden die Zahlungen geleistet und schlußendlich sind die Umschreibungen, sofern nötig, vorzunehmen.